Unser Halloren - Wiki soll Ihnen Helfen bestimmte Hintergründe und Sachlichkeiten zu verstehen. Wenn Sie weitere Fragen, Anregungen oder Vorschläge für weitere Einträge haben, würden wir Sie bitten uns zu Kontaktieren. Hallisch Salz, Gott erhalt´s!
Die Pfännerschaft war eine Interessenvereinigung der Besitzer von Siedegerechtigkeiten, der Besitzer von Solgut und der Besitzer von Siedekothen, die zusammen das Unternehmen "Hallesche Pfännerschaft" bildeten.
Der Begriff Hallore erscheint erstmals in einer Rechtfertigungsschrift des hallischen Rates aus dem Jahre 1630 und findet seine Bestätigung in der Brüderschaftsordnung vom 25.August 1843 durch König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen und in der Brüderschaftsordnung vom 15. November 1929 durch das Preußische Staatsministerium.
Wenn kein Absatz für Salz vorhanden war, z.B. durch Krieg oder Pest, wurden die Feuer gelöscht und die Produktion eingestellt. Durch ein s.g. Kaltlager konnten auch die Preise reguliert werden.
In diesen Zeiten haben die Halloren auf ihre Privilegien zurückgegriffen und hatten somit einen Nebenverdienst.
Der Name Pfänner leitet sich von der Siedepfanne - dem Produktionsmittel - ab. Die Pfänner waren im meisten Falle die Besitzer der Siedekothe.
Der Salzgraf war ein vom Magdeburger Erzbischof eingesetzter Verwalter des Thales. Er war oberster Richter und Verwalter des Thales.
Das Thal zu Halle beschreibt das Areal um den heutigen Hallmarkt. Dort standen die ehemaligen Siedekothe und Solebrunnen. Es hatte eine eigene Gerichtsbarkeit und wurde von einem von Magdeburger Erzbischof eingesetzten Salzgrafen Verwaltet.